Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen.
Beschreibung
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Haben Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht und ist über diesen noch nicht abschließend entschieden worden, können Sie eine Teilbaugenehmigung erhalten.
Eine Teilbaugenehmigung gestattet den Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung. Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen.
Kurztext
- Nach Einreichung eines Bauantrages kann eine Teilbaugenehmigung für den Baugrubenaushub, die Änderung einzelner Bauteile oder Bauabschnitte schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
- Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung kann mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens begonnen werden.
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde
Fristen
Eine Teilgenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das Mein Unternehmenskonto benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Sie haben bereits einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.
- Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
erforderliche Unterlagen
- Vollständiger Bauantrag
- Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung
- Bautechnische Nachweise für gewünschten Genehmigungsumfang
Weitere Informationen
In der Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.
Alle Angaben im Antrag müssen korrekt und vollständig sein, da falsche Angaben den Baustopp, den Widerruf der Genehmigung und Bußgelder zur Folge haben können.
Eine Teilbaugenehmigung sichert nicht die spätere Gesamtgenehmigung zu, weshalb nur Bauabschnitte begonnen werden sollten, die voraussichtlich keiner Änderung unterliegen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
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